Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma Ilona Baumann Immobilien

 

Vorbemerkung: 
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten Sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Vertraulichkeit: 
Sämtliche Informationen, Pläne, Unterlagen etc.  einschließlich unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Firma -Ilona Baumann Immobilien- nicht an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen  können den eitergebenden ggf. bei Zustandekommen eines Hauptvertrages (Kauf-oder Mietvertrag) zu Schadenersatzzahlungen verpflichten.

Datenschutz: 
Die Firma -Ilona Baumann Immobilien- behandelt alle zugehenden Informationen vertraulich. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma -Ilona Baumann Immobilien- alle personen- und objektbezogenen  Daten, gemäß der gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes, verarbeiten kann.

Haftungsbeschränkung: 
Die von uns weitergegebenen Objektunterlagen, Informationen, Pläne etc. stammen vom Verkäufer bzw. Vermieter. Für die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der uns überlassenen Unterlagen übernehmen wir daher keine Haftung. Es obliegt unseren Kunden, diese auf ihre Richtigkeit/Vollständigkeit zu überprüfen. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, vorbehaltlich des Zwischen-verkaufs-/Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Ilona Baumann Immobilien 
haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Vertragsabschluss/Provisionsanspruch: 
Die Maklerprovision/Courtage ist verdient und fällig, bei Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages bzw. Abschluss eines Mietvertrages oder wenn durch unsere Nachweis-und/oder Vermittlungstätigkeit ein Hauptvertrag (Kauf-oder Mietvertrag) zustande gekommen ist.  Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, ist eine Provision von dem Wohnungssuchenden nur dann zu leisten, wenn die Firma -Ilona Baumann Immobilien- ausschließlich aufgrund des Auftrages von dem Wohnungssuchenden, das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht  zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem gestellt, so kann die Firma -Ilona Baumann Immobilien- nur von diesem eine Provision einfordern, sofern dies entsprechend vorher vereinbart wurde. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die Firma  -Ilona Baumann Immobilien- zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzl. MwSt.), soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

Doppeltätigkeit: 
Die Firma -Ilona Baumann Immobilien- kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Die Firma -Ilona Baumann Immobilien- wird aber niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich
bei dem Auftrag um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit gänzlich ausgeschlossen.

Informationspflicht/Rückfrageklausel: ,
Im Verhältnis zu dem Auftraggeber (Eigentümer) eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Firma -Ilona Baumann Immobilien- rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde. 

Folgegeschäft: 
Ein Provisionsanspruch der Firma Ilona Baumann Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

Gerichtsstand: 
Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Hanau am Main vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel: 
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.    

Stand Januar 2021

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